Drei Gründe gegen das gegen das Wassergesetz

Am 10. Februar stimme ich aus folgenden drei Gründen gegen das kantonale Wassergesetz.

Erstens sage ich nein zur Privatisierung unseres Trinkwassers .

 

Der Regierungsrat wollte verbieten, dass sich private Konzerne in die öffentliche Trinkwasserversorgung einkaufen können. Der Kantonsrat hat aber genau diese Möglichkeit ins Wassergesetz geschrieben. Private investieren nur, wenn sie Rendite erzielen. Den Preis dafür zahlt die Bevölkerung mit höheren Kosten oder schlechterer Wasserqualität. Das zeigen die Erfahrungen im Ausland. Niemals dürfen wir die Sicherheit und Qualität unserer Trinkwasserversorgung aufs Spiel setzen.

 

Zweitens muss Wasser Allgemeingut bleiben. Bäche, Flüsse, Seen und ihre Ufer sind in der Schweiz Allgemeingut, sie gehören uns allen. Dieser Grundsatz wurde aus dem Wassergesetz gestrichen. Damit wird eine Rechtsunsicherheit geschaffen, um der Allgemeinheit das Wasser abzugraben – zum Vorteil einiger weniger. Das akzeptiere ich nicht!

 

Drittens sage ich nein zu Geschenken mit öffentlichen Gütern. Wer vom Allgemeingut Wasser besonderen Gebrauch macht, muss eine Verleihungsgebühr zahlen. Diese würde mit dem Wassergesetz abgeschafft. Einen Platz für ein neues Bootshaus kann man künftig gratis reservieren. Dasselbe, wenn es um das Recht geht, Wärme oder Kälte aus den Gewässern zu entnehmen oder Kies abzubauen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Geschenke an einzelne Privilegierte zu machen!